KassenSichV in DE Frist für TSE Aufrüstung Gesetzliche Fristen KassenSichV ist in Kraft seit 01.01.2020 BMF bestätigt die Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020 Bundesländer-Erlässe für die Fristverlängerung der Kassensystem-Aufrüstung aufgrund der Corona-Krise bis 31.03.2021 Voraussetzung für die Fristverlängerung ist eine verbindlicheTSE Bestellung. Daher unsere Empfehlung TSE jetzt gleich bestellen
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