Die bizSoft Rechnungssoftware liefert die perfekte Grundlage für Ihre Rechnungslegung
Die bizSoft Rechnungssoftware stellt das gesamte Layout einer Rechnung bereit. Sie designen nur einmalig den Briefkopf- und Fußbereich in der Rechnungsvorlage mit Ihren Daten und Logo. Und das ist mit Hilfe des integrierten Dokumenten Designers schnell und einfach erledigt.
Sie erfassen einmal zentral in den Kundendaten die UID des jeweiligen Geschäftspartners und bizSoft übernimmt das dann automatisch auf jede Rechnung die Sie ausstellen.
Die bizSoft Rechnungssoftware hilft Ihnen vor allem bei Routinearbeiten in der Rechnungslegung Fehler zu verhindern und viel Zeit zu sparen. Überdies kümmert sich die bizSoft Rechnungssoftware im Hintergrund um die Dokumentenablage sowie eine ordnungsgemäße lückenlose und damit gesetzeskonforme Nummerierung Ihrer Rechnungen.
So einfach kann ein Rechnungsprogramm sein!
Mit bizSoft ist die Rechnungslegung kein Problem mehr
Pflichtangaben auf Rechnungen Welche Bestandteile erfordert eine korrekte, finanzamtssichere Rechnungslegung?
Damit das Finanzamt ein Geschäftsdokument als Rechnung anerkennt, sind folgende Angaben erforderlich:
- Name und Anschrift des liefernden oder leistenden Unternehmers
- Name und Anschrift des Leistungsempfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Produkte bzw. Art und Umfang der Leistungen
- Tag/Zeitraum der Lieferung oder sonstigen Leistung
-
Entgelt für die Lieferung/sonstige Leistung und den angewendeten Steuersatz
(bei Steuerbefreiung oder Differenzbesteuerung einen Hinweis auf diese) - Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag
- Ausstellungsdatum (= Rechnungsdatum)
- Fortlaufende, einmalig vergebene Rechnungsnummer(damit jede einzelne Rechnung eindeutig identifiziert werden kann)
- Ggf. Umsatzsteueridentifikationsnummer (UID-Nummer) des Ausstellers der Rechnung(je nach regionalen Rechtsvorschriften ist auch die UID des Leistungsempfängers anzuführen zB. in Österreich ab einem Rechnungsbetrag über € 10.000,- inkl. USt)
Netto Rechnungen
Rechnungen für Leistungen, bei denen die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger übergeht (z.B. Bauleistungen oder Leistungen ausländischer Unternehmer), müssen zusätzlich enthalten:
- UID-Nummer des Leistungsempfängers
- Einen Hinweis auf den Übergang der Steuerschuld. Anzuführen ist der Nettobetrag.Steuerbetrag oder Steuersatz dürfen nicht ausgewiesen werden
Auch eine Netto Rechnung schreiben ist mit der bizSoft Rechnungssoftware schnell erledigt. Zusätzlich zu den anderen Angaben die Option ‚ohne USt‘ wählen sowie einen vordefinierten Text übernehmen. Fertig ist Ihre Netto Rechnung!
Denken Sie immer daran...
bei der Umsatzsteuer kennt das Finanzamt kein Pardon: Unvollständige Rechnungsangaben in der Rechnungslegung und andere Verstöße gegen die Formvorschriften gefährden den Vorsteuerabzug. Bei der Kontrolle eingehender Rechnung sollten Sie daher besser keinen Mut zur Lücke an den Tag legen. Im Interesse Ihrer Geschäftspartner gilt das umgekehrt auch für Ihre eigenen Rechnungsvorlagen.
Alle Funktionen zum Thema Rechnung schreiben im Überblick.

