
Registrierkassenpflicht AT
Neuerungen ab 1.4.2017
Seit 1. Jänner 2016 gilt in Österreich die Kassen- und Belegerteilungspflicht.
Das bedeuted jeder Unternehmer den die Registrierkassenpflicht betrifft muss seit 2016
eine geeignete elektronische Registrierkasse haben. Wen trifft die Registrierkassenpflicht Pflicht? Infos dazu hier ...
Änderungen ab 1.4.2017
Spätestens ab 1.4.2017 müssen alle Kassensysteme zusätzlich über einen Manipulationsschutz, eine technische Sicherheitseinrichtung verfügen. Diese Sicherheitseinrichtung besteht aus einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit mit der die Barumsätze verschlüsselt und verkettet werden.
Jede Registrierkasse muss nun zusätzlich über folgende Eigenschaften verfügen:- Datenerfassungsprotokoll
- Drucker oder Vorrichtung zur elektronischen Übermittlung von Zahlungsbelegen
- Schnittstelle zu einer Sicherheitseinrichtung mit einer Signatur- bzw. Siegelerstellungseinheit
- Verschlüsselungsalgorithmus AES 256
- Kassenidentifikationsnummer
- QR-Code maschinenlesbarer Code am Bon
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Wir machen es Ihnen einfach und bieten auch die erforderliche Signatureinheit (USB-Stick mit Chip) an, die Sie an Ihre Kasse anschliessen müssen um Belege signieren zu können (QR-Code). RKSV Chip Paket Infos
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