KassenSichV / TSE

Neues Gesetz für Registrierkassen in Deutschland ab 2020

bizSoft erfüllt auch diese
Anforderungen seit der Version 13.2.0

Mit bizSoft Kasse sind Sie auf der sicheren Seite!

Als bizSoft Nutzer müssen Sie sich keine Sorgen um Gesetzeskonformität machen: Was immer die Zukunft bringen wird: bizSoft wird es beherrschen.

Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?

BMF bestätigt: Nichtbeanstandungsregelung bis 30.09.2020
Das bedeutet: Es wird nicht beanstandet, wenn bis zum 30.9.2020 keine TSE (zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung) eingesetzt wird.

Bundesländer-Erlässe zur Nichtbeanstandungsregelung
Fristverlängerung für die Aufrüstung von Kassen bis 31.03.2021
Trotz Ablehnung durch das Bundesfinanzministerium haben einige Bundesländer aufgrund der Corona-Krise entschieden, eine eigene Ergänzungen zur oben genannten Regelung herauszugeben. Aktuelle Regelungen der Bundesländer zur Fristverlängerung auf einen Blick.

Voraussetzung für die Fristverlängerung ist eine verbindliche TSE Bestellung!

Daher unsere Empfehlung

TSE jetzt gleich bestellen und damit Strafen vermeiden!

bizSoft garantiert dass unsere Software durch ein Software-Update sowie mit einer TSE (technischen Sicherheitseinrichtung) gemäß Gesetzesänderung nachgerüstet werden kann. Die Fertigstellung der neuen Version ist gerade im Gange. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit einem dafür zertifizierten Umsetzungspartner der deutschen Finanz zusammen.

Das bedeutet: bizSoft Kasse in der Version 13.2.0 erfüllt die neuen gesetzlichen Regelungen der Kassensicherungsverordnung und kann mit einer TSE erweitert werden.

TSE (technische Sicherheitseinrichtung), Fristen, Kassen-Nachschau, etc. kurz erklärt

Was besagt diese neue Verordnung?

Im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen“ verabschiedet. Erklärtes Ziel ist die Minimierung von Steuerhinterziehung. Zudem wird so endlich Sicherheit für die Hersteller der Kassensysteme, als auch für die Anwender geschaffen. Denn es gilt nun: Wer ein zertifiziertes System benutzt, bei dem kann das Finanzamt in der Regel von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ausgehen.

KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) – dieses Gesetz besagt, dass elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden müssen.

Was ist eine TSE?

Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus drei Bestandteilen:

Meldung bei dem zuständingen Finanzamt

Die Pflicht zur Anmeldung der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme an das Finanzamt entfällt, bis eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt verfügbar ist.

Belegausgabepflicht ab 01.01.2020

Bereits seit 01.01.2018 haben die Finanzbehörden die Möglichkeit von unangemeldeten Kassenkontrollen (sog. Kassen-Nachschau). Die Kassen-Nachschau gilt nicht nur im Fall elektronischer Kassenaufzeichnungssysteme, sondern auch im Falle einer offenen Ladenkasse. Werden bei der Kassen-Nachschau Mängel festgestellt, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.

Kassen-Nachschau

Ab dann wird eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden eingeführt. Mit der Belegausgabepflicht entsteht für den Kunden aber keine Pflicht zur Mitnahme des Belegs. Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, können die Finanzbehörden aber aus Zumutbarkeitsgründen von der Belegausgabepflicht befreien.

Der Einsatz einer konformen Kasse erleichtert Ihnen das Leben!

Eine gesetztes konforme Kassen-Software unterstützt steuerpflichtige Unternehmen bei der Erfüllung der anlässlich einer Betriebsprüfung geforderten Informationen und hilft bei der Vermeidung von Verstößen. Gesetzes-konforme Kassensysteme sorgen damit für eine stets aktuelle und in sich stimmige Datenbasis, die die Durchführung einer reibungslosen Betriebsprüfung erleichtert.
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Gerne beantworten wir noch offene Fragen!