KassenSichV / TSE
in Deutschland ab 2020
Anforderungen zeitgerecht zu erfüllen!
Was immer die Zukunft bringen wird: bizSoft wird es beherrschen.
Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Aktuelle Regelungen der Bundesländer zur Fristverlängerung auf einen Blick
Voraussetzung für die Fristverlängerung ist eine verbindliche TSE Bestellung!
Daher unsere Empfehlung
TSE jetzt gleich bestellen und damit Strafen vermeiden!
Was besagt diese neue Verordnung?
Im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet. Erklärtes Ziel ist die Minimierung von Steuerhinterziehung. Zudem wird so endlich Sicherheit für die Hersteller der Kassensysteme, als auch für die Anwender geschaffen. Denn es gilt nun: Wer ein zertifiziertes System benutzt, bei dem kann das Finanzamt in der Regel von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ausgehen.
KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) - dieses Gesetz besagt, dass elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden müssen.
Was ist eine TSE?
Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus drei Bestandteilen:- Einem Sicherheitsmodul - das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
- Einem Speichermedium - auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
- Einem digitalen Schnittstelle - die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. für Prüfungszwecke.
Meldung bei dem zuständingen Finanzamt
Die Pflicht zur Anmeldung der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme an das Finanzamt entfällt, bis eine Möglichkeit der elektronischen Übermittlung an das Finanzamt verfügbar ist.Belegausgabepflicht ab 01.01.2020
Ab dann wird eine Pflicht zur Ausgabe von Quittungen an die Kunden eingeführt. Mit der Belegausgabepflicht entsteht für den Kunden aber keine Pflicht zur Mitnahme des Belegs. Unternehmen, die Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen verkaufen, können die Finanzbehörden aber aus Zumutbarkeitsgründen von der Belegausgabepflicht befreien.Kassen-Nachschau
Bereits seit 01.01.2018 haben die Finanzbehörden die Möglichkeit von unangemeldeten Kassenkontrollen (sog. Kassen-Nachschau). Die Kassen-Nachschau gilt nicht nur im Fall elektronischer Kassenaufzeichnungssysteme, sondern auch im Falle einer offenen Ladenkasse. Werden bei der Kassen-Nachschau Mängel festgestellt, kann ohne vorherige Prüfungsanordnung zu einer Außenprüfung übergegangen werden.Der Einsatz einer konformen Kasse erleichtert Ihnen das Leben!
Eine gesetztes konforme Kassen-Software unterstützt steuerpflichtige Unternehmen bei der Erfüllung der anlässlich einer Betriebsprüfung geforderten Informationen und hilft bei der Vermeidung von Verstößen. Gesetzes-konforme Kassensysteme sorgen damit für eine stets aktuelle und in sich stimmige Datenbasis, die die Durchführung einer reibungslosen Betriebsprüfung erleichtert.KassenSichV / TSE
in Deutschland ab 2020
Anforderungen zeitgerecht zu erfüllen!
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Wie ist der aktuelle Stand der Dinge?
Aktuelle Regelungen der Bundesländer zur Fristverlängerung auf einen Blick
Voraussetzung für die Fristverlängerung ist eine verbindliche TSE Bestellung!
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Was besagt diese neue Verordnung?
Im Dezember 2016 hat der Deutsche Bundestag das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet. Erklärtes Ziel ist die Minimierung von Steuerhinterziehung. Zudem wird so endlich Sicherheit für die Hersteller der Kassensysteme, als auch für die Anwender geschaffen. Denn es gilt nun: Wer ein zertifiziertes System benutzt, bei dem kann das Finanzamt in der Regel von einer ordnungsgemäßen Buchhaltung ausgehen.
KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) - dieses Gesetz besagt, dass elektronische Registrierkassen ab dem 01.01.2020 mittels gesicherter Protokollierung der Buchungen gegen Manipulationen geschützt werden und mit einem zertifizierten Sicherheitsmodul (Technische Sicherheitseinrichtung TSE) ausgestattet werden müssen.
Was ist eine TSE?
Eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) besteht aus drei Bestandteilen:- Einem Sicherheitsmodul - das Sicherheitsmodul gewährleistet, dass Kasseneingaben mit Beginn des Aufzeichnungsvorgangs protokolliert und später nicht mehr unerkannt verändert werden können.
- Einem Speichermedium - auf dem Speichermedium werden die Einzelaufzeichnungen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist gespeichert.
- Einem digitalen Schnittstelle - die digitale Schnittstelle gewährleistet eine reibungslose Datenübertragung, z. B. für Prüfungszwecke.