Neue RKSV-Chip Generation ACOS-ID 4.1

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Ablauf der Zulassung für RKSV-Chip
Generation ACOS-ID 2.1!
Kartentausch erforderlich!

Um die gesetzlichen Vorgaben für Registrierkassen weiter zu erfüllen, ist grundsätzlich ein Kartentausch vor dem 7. Juni 2025 erforderlich. 

FAKTEN
Neuer RKSV-Chip der Generation ACOS-ID 4.1
Karten der neuen Generation ACOS-ID 4.1, deren Bescheinigung mindestens über 2028 hinausgeht, sind nach derzeitigem Stand ab Mitte 2025 verfügbar. Diese können dzt. nur vorbestellt werden.
Nur eine Vorbestellung gilt ab dem 07. Juni 2025 als Nachweis für die Finanz!

Unser RKSV-Chip Paket inkludiert die Aktivierung des Chips in der Kasse sowie die Registrierung bei Finanz Online. Für RKSV-Chips, die nicht über uns erworben wurden, bieten wir keine Hilfestellung bei der Aktivierung an!

Neues bizSoft-Update
Da aufgrund der neuen Chiptechnologie im bizSoft Programm Anpassungen erforderlich sind, ist für den Betrieb des neuen Chips ACOS-ID 4.1 eine aktuelle bizSoft-Version erforderlich. Der neue aSign-Client von a-Trust, der für die Erstellung der Signatur erforderlich ist derzeit auch noch nicht verfügbar. Daher kann auch bizSoft erst mit einem der kommenden Updates angepasst werden.

So prüfen Sie Ihren RKSV-Chip …