Limited

Britische Rechtsform per Definition:
Die Limited und ihre Vorteile

Als alternative Unternehmensrechtsform für Existenzgründer bietet sich auch die im britischen Recht verankerte Limited Company by Shares an, die meistens kurz als Limited oder als Ltd. bezeichnet wird. Per Definition ist die Limited ebenfalls eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und gleicht somit der deutschen GmbH. Sie hat also den Vorteil, dass ihre Gesellschafter nicht mit dem Privatvermögen haften müssen. Zudem profitieren diese auch von günstigen finanziellen Gründungskonditionen.

Was bei Gründung einer Limited zu beachten ist

Eine Ltd. muss grundsätzlich in England gegründet werden, nach englischem Recht und in englischer Sprache. Die Gründung einer Limited verläuft zumeist wesentlich schneller als die einer beliebigen Rechtsform in Deutschland, und auch die kostenintensive Einbindung eines Notars entfällt. Zur Eintragung des Unternehmens in das dortige Handelsregister hat man sich an die englische Registerbehörde (Companies House) zu wenden. Dort müssen der Registrierungsantrag und die Gesellschaftssatzung eingereicht werden, welche ihrerseits aus zwei Teilen besteht: dem „Articles of Association“ (Bestimmungen zur inneren Ordnung und Leitung der Gesellschaft) und dem „Memorandum of Association“ (Regelungen zum Außenverhältnis der Gesellschaft). Diese umfassen:
Abgeschlossen wird die Gründung einer Limited mit der Eintragung in das Gesellschaftsregister und der Aushändigung der Gründungsbescheinigung (Certificate of Incorporation).

Stammkapital und Haftung einer Limited

Bezüglich des Stammkapitals gibt es bei der Limited keine gesetzlich festgelegte Ober- oder Untergrenze – ein großer Vorteil für den Existenzgründer. Während eine GmbH bekanntlich ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erfordert, muss für die Limited lediglich ein englisches Pfund hinterlegt werden. Egal, wie hoch das Stammkapital der Ltd. beträgt – es wird in jedem Fall in Aktien zerlegt, ohne dass eine Börsennotierung erfolgt. Bezüglich der Haftung einer Limited ist festzuhalten, dass jeder der Aktionäre in Höhe seiner Einlage haftet. Eine private Haftung ist in der Regel ausgeschlossen.

So verläuft die Anmeldung einer Limited in Deutschland

Doch was nützt Ihnen die britische Rechtsform hierzulande? Natürlich ist es möglich, in Deutschland eine Niederlassung anzumelden und den wirtschaftlichen Schwerpunkt hier zu setzen. Die Anmeldung einer Limited in Deutschland – mit einer selbstständigen Zweigniederlassung – erfordert allerdings die Eintragung des Unternehmens in das deutsche Handelsregister mithilfe eines Notars. Dazu ist dem Gewerbeamt wiederum eine deutsche Geschäftsadresse mitzuteilen. Außerdem müssen dort die Gründungsunterlagen sowie beglaubigte Übersetzungen der englischen Dokumente eingereicht werden. Danach können drei bis acht Wochen vergehen, ehe die Anmeldung der Limited in Deutschland abgeschlossen ist. Für alle Außenaktivitäten der Ltd. gilt hierzulande deutsches Recht. Englisches Recht ist nur dann heranzuziehen, wenn es im Innenverhältnis zu Differenzen kommt.