Registrierkassenpflicht in Österreich

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Die neuen gesetzlichen Regelungen ab dem 1.1.2016 Registrierkassenpflicht und Belegerteilungsverpflichtung

Sind Sie davon betroffen?

Unternehmen haben zur Einzelerfassung der Barumsätze zwingend ein elektronisches Aufzeichnungssystem (Registrierkasse) zu verwenden, wenn
Der Begriff Barumsätze umfasst auch Zahlungen per Bankomat- oder Kreditkarte, mit Barschecks, Gutscheinen, Bons etc. Wenn Sie betroffen sind, haben wir die Lösung für Sie! Hier erfahren Sie alles zur bizSoft Kassensoftware …

Belegerteilungsverpflichtung

Für jedes Unternehmen besteht ab 1.1.2016 die Verpflichtung, bei Barzahlungen einen Beleg zu erstellen und dem Käufer auszuhändigen. Dieser muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen.

Ab wann gilt die Registrierkassenpflicht?

Ausschlaggebend sind zwei Faktoren: nämlich das Datum des erstmaligen Überschreitens der oben genannten Grenzen und der Zeitpunkt der Voranmeldung (Kalendermonat oder Kalendervierteljahr). Die Registrierkassenpflicht besteht nämlich ab dem erstmaligen Überschreiten der Grenzen mit Beginn des viertfolgenden Monats nach Ablauf des Voranmeldezeitraums für die Umsatzsteuer. Das bedeutet: Alle Unternehmen, die am 30. September 2015 die 15.000 Euro Umsatz- und die 7.500 Euro Barumsatzgrenze überschritten haben, benötigen ab 1. Jänner 2016 eine Registrierkassa. Werden diese Grenzen später überschritten verschiebt sich die Registrierkassenpflicht entsprechend.

Notwendiger Beleginhalt

Jeder Betrieb muss ab 1. Jänner 2016 bei Barzahlung dem Käufer einen Beleg geben. Der Käufer wiederum muss den Beleg entgegennehmen und bis außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten für Zwecke der Kontrolle durch die Finanzverwaltung mitnehmen. Jeder Beleg muss folgende Inhalte aufweisen:
Vom Beleg muss der Unternehmer elektronische Abspeicherung machen und wie alle Buchhaltungsunterlagen sieben Jahre aufbewahren.
Ab dem 1.1.2017
Darüber hinaus müssen die Registrierkassen ab dem 1.1.2017 auch über eine spezielle technische Sicherheitseinrichtung verfügen, die die Unveränderbarkeit der Aufzeichnungen sicherstellt. Wir werden natürlich auch rechtzeitig auf diese Anforderungen reagieren und Ihnen die Neuerungen als Update zur Verfügung stellen.

Mit bizSoft auf der sicheren Seite!

Wir sind zertifizierter Technologiepartner Kassasysteme der WKO und entsprechen allen derzeit rechtlichen Anforderungen.