Registrierkassenpflicht Österreich Jahresbeleg

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Vergessen Sie bitte nicht auf die Erstellung und Prüfung Ihres Jahresbeleges. Dieser dient der Überprüfung des Manipulationsschutzes Ihrer Registrierkasse.

Zum Abschluss Ihres Geschäftsjahres müssen Sie in der Registrierkasse einen Jahresbeleg erstellen. Der Jahresbeleg ist der Monatsbeleg für Dezember. Wie jeder andere Monatsbeleg ist auch dieser ein Nullbeleg. Infos dazu finden Sie auf WKO AT

JAHRESBELEG = MONATSBELEG DEZEMBER

Bis wann muss die Prüfung erfolgen?

Die Überprüfung des Jahresbeleges ist verpflichtend und muss spätestens bis zum 15. Februar des Folgejahres passieren. Dies gilt auch, wenn diese verpflichtende Überprüfung durch Ihre steuerliche Vertretung erfolgt. Bitte beachten Sie diese Frist, denn eine Prüfung nach dem 15.02. könnte als Finanzordnungswidrigkeit ausgelegt werden.

Was müssen Sie tun?

  1. Stellen Sie sicher dass die Signatureinheit am Kassen-PC
    angeschlossen ist und funktioniert
  2. Erstellen Sie am Kassen-PC einen Nullbeleg
    als letzten Bon im Geschäftsjahr (also spätestens am 31.12.)
  3. Erstellen Sie am Kassen-PC einen Nullbeleg
    als ersten Bon im neuen Jahr
  4. bizSoft erzeugt damit automatisch den Monatsbeleg
  5. Prüfen Sie den Jahresbeleg (Monatsbeleg Dezember) mit der BelegCheck APP des BMF
    Sollte die Belegprüfung fehlschlagen können Sie dafür auch
    einen der oben genannten Nullbelege verwenden.

Was ist zu tun wenn alle BelegCheck Prüfungen fehlschlagen?
In diesem Fall war die Signatureinheit nicht verfügbar und Sie müssen im Finanz Online den Ausfalls der Signatureinheit melden.

Details zur Prüfung finden Sie in folgender ANLEITUNG